Berufsunfähigkeit
Grundsätzlich lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle diejenigen, die auf ihre Arbeitskraft angewiesen sind. Dabei beinhaltet dies allerdings nicht nur die Tätigkeiten, durch die ein Einkommen erzielt wird, sondern kann auch die Arbeiten beinhalten, die unentgeltlich verrichtet werden, jedoch ohne finanziellen Aufwand nicht zu ersetzen sind, beispielsweise die Arbeit einer Hausfrau. Prinzipiell kann eine Berufsunfähigkeit als eigenständige Versicherung abgeschlossen oder in eine bestehende Versicherung, beispielsweise eine Lebens- oder Unfallversicherung integriert werden.
Der Versicherungsnehmer zahlt regelmäßige Beitrage in die Versicherung ein, tritt der Fall der Berufsunfähigkeit ein, erbringt die Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Leistung in Form einer monatlichen Rente in vertraglich festgelegter Höhe und für die vereinbarte Dauer. Die Höhe der Beiträge richtet sich dabei nach dem Risikopotenzial des Versicherungsnehmers für eine mögliche Berufsunfähigkeit, einflussnehmende Faktoren hierfür sind beispielsweise das Alter und der ausgeübte Beruf. Prinzipiell sieht zwar auch der Gesetzgeber Leistungen im Fall von Berufsunfähigkeit vor, allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist meist sehr gering. Arbeitnehmer haben beispielsweise nur dann überhaupt Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn mindestens fünf Jahre lang Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet wurden, diejenigen, die nach 1961 geboren sind, erhalten Leistungen nur noch im Fall von Erwerbsunfähigkeit. Selbstständig Tätige erhalten dann staatliche Leistungen, wenn sie, wie Arbeitnehmer, länger als fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt haben, Freiberufler können eine geringe Berufsunfähigkeitsrente von den berufsständischen Versorgungswerken erhalten.
Bei Beamten ist der Dienstherr Träger der Berufsunfähigkeitsrente und später der Pension, die Höhe der gewährten Leistungen orientiert sich an Faktoren wie der Dauer der Dienstzeit. Schüler, Stundenten und Auszubildende haben in der Regel keinen Anspruch auf staatliche Leistungen, allerdings sind für diesen Personenkreis auch Berufsunfähigkeitsversicherung häufig mit bestimmten Voraussetzungen verbunden, wie beispielsweise, dass die Versicherungsleistung erst dann erfolgt, wenn die Ausbildung zu einem bestimmten Umfang bereits absolviert ist.